Ihren Ehepartner nach Spanien bringen: Ratgeber zum Ehegattenvisa
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Was ist ein spanisches Ehegattenvisa?
Ein spanisches Ehegattenvisa, auch Familienwiedervereinigungsvisa genannt, ermöglicht es Ihrem Ehepartner, Sie in Spanien zu begleiten. Dieses Visum ist für Personen gedacht, die rechtmäßig verheiratet sind und langfristig zusammen in Spanien leben möchten. Ihr Ehepartner kann nach der Genehmigung arbeiten, studieren und öffentliche Dienste nutzen.
Spanien erkennt Eheschließungen aus den meisten Ländern an, aber Ihre Ehe muss sowohl in Ihrem Herkunftsland als auch in Spanien rechtmäßig sein. Wenn Sie bereits in Spanien sind, können Sie von dort aus einen Antrag stellen. Wenn sich Ihr Ehepartner im Ausland befindet, stellt er einen Antrag bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland.
Wer kann antragstellen?
Ihr Ehepartner kann antragstellen, wenn:
- Sie rechtmäßig verheiratet sind und gültige Eheurkunden haben
- Sie über ein stabiles Einkommen oder Ersparnisse verfügen, um Ihren Haushalt zu unterstützen
- Sie angemessenes Wohnraum für Sie beide haben
- Sie seit einer angemessenen Zeit verheiratet sind (nicht nur wenige Wochen)
- Ihr Ehepartner kein spanischer oder EU-Bürger ist (EU-Bürger haben andere Regeln)
Sie müssen nachweisen, dass Ihre Beziehung echt ist und dass Sie vorhaben, dauerhaft zusammen in Spanien zu leben.
Erforderliche Dokumente
Sie müssen normalerweise folgende Unterlagen einreichen:
- Gültige Pässe für Sie und Ihren Ehepartner
- Original-Eheurkunde mit offizieller Übersetzung
- Nachweis Ihres Wohnsitzes in Spanien
- Nachweis eines stabilen Einkommens (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitsvertrag)
- Nachweis von angemessenem Wohnraum (Mietvertrag oder Grundeigentum)
- Führungszeugnisse
- Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung
- Fotos von Ihnen und Ihrem Ehepartner zusammen
- Ausgefüllte Visumantrag-Formulare
Jedes Dokument von außerhalb Spaniens benötigt normalerweise eine offizielle Übersetzung ins Spanische. Fragen Sie Ihr örtliches spanisches Konsulat nach ihrer genauen Checkliste, da die Anforderungen je nach Land variieren.
Der Antragsverfahren
Schritt 1: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und lassen Sie Übersetzungen anfertigen.
Schritt 2: Ihr Ehepartner reicht den Antrag beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland oder, wenn Sie es vorziehen, bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde in Spanien ein.
Schritt 3: Das Konsulat prüft Ihren Antrag, was mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Schritt 4: Möglicherweise werden Sie zu einem Interview aufgefordert, um zu bestätigen, dass Ihre Beziehung echt ist.
Schritt 5: Bei Genehmigung erhält Ihr Ehepartner ein Visum und kann nach Spanien reisen.
Schritt 6: Bei Ankunft muss sich Ihr Ehepartner bei den spanischen Behörden vor Ort anmelden.
Was geschieht nach der Genehmigung?
Sobald Ihr Ehepartner in Spanien ankommt, sollte er sich beim Rathaus (Ayuntamiento) anmelden. Er erhält ein Wohnmeldebescheinigung (certificado de empadronamiento) und kann dann eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE) beantragen. Mit der NIE kann Ihr Ehepartner ein Bankkonto eröffnen, einen Job finden und auf Gesundheitsdienste zugreifen.
Das ursprüngliche Visum Ihres Ehepartners dauert normalerweise ein oder zwei Jahre. Danach kann er eine Erneuerung anfordern oder einen Antrag auf ständigen Wohnsitz stellen.
Wichtige Tipps
- Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenstellung von Dokumenten—offizielle Übersetzungen dauern
- Behalten Sie Kopien von allem
- Überprüfen Sie die Website Ihres Konsulats auf spezifische Anforderungen
- Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Situation direkt an Einwanderungsbehörden
Dies ist allgemeine Selbsthilfeinformation, keine Rechtsberatung. Überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften auf der offiziellen Regierungswebseite.
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