Daueraufenthalt in Zypern (Fast-Track 6(2)): Die tatsächlichen Anforderungen
Der beschleunigte Weg
Zypern bietet Nicht-EU-Bürgern, die investieren und ein gesichertes ausländisches Einkommen nachweisen, ein beschleunigtes Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gemäß Verordnung 6(2).
Die tatsächlichen Voraussetzungen
- Eine qualifizierende Investition von mindestens 300.000 € – zum Beispiel ein neues Haus/eine neue Wohnung, andere Immobilien, ein Unternehmen in Zypern oder regulierte Fonds
- Ein gesichertes jährliches Einkommen von mindestens 50.000 € aus dem Ausland
- Ein einwandfreies Führungszeugnis aus Ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland
- Eine Krankenversicherungsbescheinigung
Der Ablauf
- Tätigen Sie die Investition und bereiten Sie die Dokumente vor/legalisieren Sie sie
- Reichen Sie Ihren Antrag mit biometrischen Daten beim Zivilregister und Migrationsamt (CRMD) ein
- Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–6 Monaten
- Halten Sie Ihren Daueraufenthalt aufrecht, indem Sie jährlich den Nachweis über die Investition, die Versicherung und das einwandfreie Führungszeugnis erbringen
Offizielle Quellen
_Bitte überprüfen Sie die aktuellen Kriterien auf moi.gov.cy. Dies sind Informationen zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung._