Daueraufenthalt in Zypern (Fast-Track 6(2)): Die tatsächlichen Anforderungen
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Der beschleunigte Weg
Zypern bietet Nicht-EU-Bürgern, die investieren und ein gesichertes ausländisches Einkommen nachweisen, ein beschleunigtes Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gemäß Verordnung 6(2).
Die tatsächlichen Voraussetzungen
- Eine qualifizierende Investition von mindestens 300.000 € – zum Beispiel ein neues Haus/eine neue Wohnung, andere Immobilien, ein Unternehmen in Zypern oder regulierte Fonds
- Ein gesichertes jährliches Einkommen von mindestens 50.000 € aus dem Ausland
- Ein einwandfreies Führungszeugnis aus Ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland
- Eine Krankenversicherungsbescheinigung
Der Ablauf
- Tätigen Sie die Investition und bereiten Sie die Dokumente vor/legalisieren Sie sie
- Reichen Sie Ihren Antrag mit biometrischen Daten beim Zivilregister und Migrationsamt (CRMD) ein
- Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–6 Monaten
- Halten Sie Ihren Daueraufenthalt aufrecht, indem Sie jährlich den Nachweis über die Investition, die Versicherung und das einwandfreie Führungszeugnis erbringen
Offizielle Quellen
Bitte überprüfen Sie die aktuellen Kriterien auf moi.gov.cy. Dies sind Informationen zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung.
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