Deutsche Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit
2 Min. Lesezeit
Wer kann deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit haben
Deutschland erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit für Erwachsene. Kinder, die von einem deutschen und einem nicht-deutschen Elternteil geboren werden, dürfen jedoch bis zum 23. Lebensjahr beide Nationalitäten besitzen. Danach müssen sie sich entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten möchten.
Es gibt einige Ausnahmen, in denen Erwachsene neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere haben können:
- Sie wurden deutsch geboren und haben eine andere Staatsangehörigkeit automatisch erworben (nicht durch Wahl)
- Sie sind Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Bürger
- Sie haben die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben und Ihr Herkunftsland erlaubt die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Nationalität nicht
Kinder und die Wahl mit 23 Jahren
Wenn Sie in Deutschland von Eltern verschiedener Nationalitäten geboren wurden, besitzen Sie wahrscheinlich automatisch beide Pässe. Zwischen dem 21. und 23. Lebensjahr müssen Sie sich entscheiden, welche Staatsangehörigkeit Sie behalten möchten. Wenn Sie nichts unternehmen, verlieren Sie mit 23 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, müssen Sie diese Entscheidung vor Ihrem 23. Geburtstag den deutschen Behörden erklären. Kontaktieren Sie Ihr örtliches Meldeamt (Bürgeramt), um den genauen Ablauf und die Frist in Ihrer Region zu erfahren.
Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit
Bei der Einbürgerung als deutscher Staatsbürger müssen Sie normalerweise Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Deutschland wird Ihnen nicht erlauben, diese zu behalten.
Wenn es Ihr Herkunftsland jedoch unmöglich oder äußerst schwierig macht, die Staatsangehörigkeit aufzugeben, dürfen Sie möglicherweise beide Pässe behalten. Dies hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Wie Sie Ihren Status überprüfen
Ihre Staatsangehörigkeitssituation hängt ab von:
- Wo Sie geboren wurden
- Den Nationalitäten Ihrer Eltern
- Ob Sie sich einbürgern lassen wollten
- Den Gesetzen Ihres Herkunftslandes
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Wahl treffen müssen, wenden Sie sich an die deutsche Einwanderungsbehörde (Ausländerbehörde) oder die nächste deutsche Botschaft oder Konsulat.
Wichtige Schritte zum Merken
- Wenn Sie doppelte Staatsangehörigkeit von Geburt an haben, müssen Sie vor dem 23. Lebensjahr wählen
- Die meisten neuen deutschen Staatsbürger können ihren ursprünglichen Pass nicht behalten
- EU- und Schweizer Bürger haben unterschiedliche Regelungen
- Jeder Fall ist einzigartig – überprüfen Sie Ihre persönliche Situation bei offiziellen Quellen
Dies ist allgemeine Selbsthilfe-Information, keine Rechtsberatung. Überprüfen Sie die aktuellen Regelungen immer auf der offiziellen Regierungswebsite.
Bereit, Ihren eigenen Antrag zu starten?
AnyPath führt Sie durch die offiziellen Formulare, Schritte und Fristen – für jedes von uns unterstützte Land.