Regeln zur doppelten Staatsbürgerschaft in Japan
2 Min. Lesezeit
Wer kann in Japan die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Japan erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur unter bestimmten Umständen. Kinder, die von Eltern unterschiedlicher Nationalität geboren werden – wenn ein Elternteil Japaner ist – können die doppelte Staatsbürgerschaft bis zu einem bestimmten Alter besitzen. Danach müssen sie sich entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten möchten.
Erwachsene können die japanische Staatsbürgerschaft nicht neben einer anderen Nationalität halten. Wenn Sie die japanische Staatsbürgerschaft annehmen, müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben. Japan erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft für Erwachsene nicht an.
Kinder von Eltern mit gemischter Nationalität
Wenn Ihr Kind einen japanischen und einen nicht-japanischen Elternteil hat, erhält Ihr Kind bei der Geburt automatisch die japanische Staatsbürgerschaft. Ihr Kind hat auch das Recht, die Staatsbürgerschaft des anderen Elternteils nach dessen Gesetzen zu erwerben.
Ihr Kind hat nach Erreichen der Volljährigkeit ein Zeitfenster, um zu entscheiden, welche Staatsbürgerschaft es behalten möchte. Während dieser Zeit erlaubt das japanische Recht Ihrem Kind, vorübergehend beide Nationalitäten zu besitzen.
Die Entscheidung, die Sie treffen müssen
Wenn die Frist abläuft, muss Ihr Kind eine Staatsangehörigkeit wählen und die andere formell aufgeben. Die Wahl ist endgültig. Um die japanische Staatsbürgerschaft aufzugeben, reicht Ihr Kind Unterlagen bei einer japanischen Botschaft, einem Konsulat oder einem lokalen Regierungsbüro ein. Um die japanische Staatsbürgerschaft zu behalten, muss Ihr Kind in der Regel nichts tun – die andere Staatsangehörigkeit wird automatisch aufgegeben (abhängig von den Regeln des anderen Landes).
Was passiert, wenn Sie sich nicht entscheiden?
Wenn Ihr Kind die Frist für eine formelle Entscheidung versäumt, wird die japanische Staatsbürgerschaft automatisch aufgehoben. Es ist wichtig, dies im Auge zu behalten.
Erwerb der japanischen Staatsbürgerschaft als Erwachsener
Wenn Sie nicht mit der japanischen Staatsbürgerschaft geboren wurden, können Sie diese durch Einbürgerung beantragen. Die meisten Länder verlangen jedoch, dass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit vor oder nach der Einbürgerung aufgeben. Sie können nicht beide behalten.
Was Sie jetzt tun sollten
- Überprüfen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und alle Staatsbürgerschaftsdokumente
- Kontaktieren Sie die japanische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land, um die Situation Ihres Kindes zu bestätigen
- Notieren Sie wichtige Fristen für die Staatsbürgerschaftswahl Ihres Kindes
- Bewahren Sie alle Unterlagen zur Staatsbürgerschaft an einem sicheren Ort auf
- Wenn Sie eine Einbürgerung in Betracht ziehen, wenden Sie sich an die japanischen Einwanderungsbehörden, um die aktuellen Anforderungen zu erfahren
Dies sind allgemeine Selbsthilfeinformationen, keine Rechtsberatung. Überprüfen Sie stets die aktuellen Regeln auf der offiziellen Regierungswebsite.
Bereit, Ihren eigenen Antrag zu starten?
AnyPath führt Sie durch die offiziellen Formulare, Schritte und Fristen – für jedes von uns unterstützte Land.